Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder und die Kanzlerin haben sich auf zusätzliche, umfassende Maßnahmen in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens verständigt, welche auch den Schulbetrieb betreffen.
Bis zum letzten Schultag, Freitag, dem 18. Dezember 2020, gilt folgendes:
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Am Montag, dem 14. Dezember 2020, sowie am Dienstag, dem 15. Dezember 2020, finden der Unterricht und die Ganztagsangebote in allen Klassenstufen nach den jeweils bestehenden Regeln wie bisher statt.
- Ab Mittwoch, dem 16. Dezember 2020, bis zum letzten Schultag, am Freitag, dem 18. Dezember 2020, gelten für alle Jahrgangsstufen folgende Regelungen:
- Schülerinnen und Schüler sollen, wann immer es möglich ist, zu Hause betreut werden. Daher können sie je nach Entscheidung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten (volljährige Schülerinnen und Schüler treffen die Entscheidung selbst) dem Unterricht und den Ganztagsangeboten in der Schule fernbleiben. Die Schülerinnen und Schüler nehmen dann von zuhause aus im Rahmen des schulischen Angebotes am Distanzlernen teil. In jedem Falle bitten wir, die Entscheidung der Schule mitzuteilen, insbesondere wenn das Kind am Präsenzunterricht und am Ganztagsangebot teilnehmen soll. Die Entscheidung gilt für alle drei Tage, vom Mittwoch, dem 16. Dezember 2020, bis Freitag, dem 18. Dezember 2020, einheitlich. Ein Hin- und Her-Wechseln zwischen Präsenz- und Distanzunterricht ist nicht möglich.
Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, der eine besondere Betreuung erfordert, muss diese in Absprache mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten in der Schule sichergestellt werden.
- Klausuren
Klassenarbeiten, Klausuren und sonstige Prüfungen finden zwischen dem 16. und 18. Dezember 2020 nicht statt. Eine Ausnahme gilt für Klassenarbeiten, Klausuren oder sonstige Prüfungen, welche für den Schulabschluss 2021 unaufschiebbar sind. Diese dürfen unter Einhaltung der Hygienebestimmungen und der Abstandsregeln in der Schule stattfinden. Die Schulen informieren die Schülerinnen und Schüler hierüber gesondert. Für diesen Fall gilt die Aufhebung der Präsenzpflicht nicht.
- Abschlussprüfungen/Abitur
Für alle im Jahr 2021 anstehenden Abschlussprüfungen, insbesondere das Abitur, wird gewährleistet, dass nur diejenigen Lerninhalte Prüfungsgegenstand sind, die auch vermittelt wurden.
- Ganztagsbetreuung/Ferienbetreuung
Die Ganztagsangebote können nach heutigem Stand weiter durchgeführt werden. Dabei gelten die Regelungen des aktuellen Hygieneplans des Hessischen Kultusministeriums sowie des Hygieneplans der jeweiligen Schule. Zum Zweck der Kontaktbeschränkung und der Nachverfolgung sind dabei feste Gruppen zu bilden, eine Durchmischung verschiedener Schülergruppen muss vermieden werden.
Das gilt nach aktuellem Stand auch für die Ferienbetreuung. Mit Blick auf den Schulbeginn nach den Weihnachtsferien bedeutet dies, dass die Regelungen für die Betreuung zunächst auch für die Zeit ab dem 11. Januar 2021 gültig sind. Sollten sich Änderungen aufgrund einer neuen Infektionslage Anfang Januar ergeben, werden wir rechtzeitig informieren.
- Unterrichtsstart nach den Weihnachtsferien
Der 1. Schultag nach den Weihnachtsferien ist weiterhin für den 11. Januar 2021 vorgesehen. Aufgrund der Dynamik des Infektionsgeschehens kann es zu organisatorischen Anpassungen des Schulbetriebs kommen. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder und die Kanzlerin planen, am 5. Januar 2021 zu einem erneuten Treffen zusammenzukommen.
Wir halten Sie zu möglichen Veränderungen auf dem Laufenden und informieren Sie über unsere Internetseite www.kultusministerium.hessen.de.
- Schülerinnen und Schüler sollen, wann immer es möglich ist, zu Hause betreut werden. Daher können sie je nach Entscheidung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten (volljährige Schülerinnen und Schüler treffen die Entscheidung selbst) dem Unterricht und den Ganztagsangeboten in der Schule fernbleiben. Die Schülerinnen und Schüler nehmen dann von zuhause aus im Rahmen des schulischen Angebotes am Distanzlernen teil. In jedem Falle bitten wir, die Entscheidung der Schule mitzuteilen, insbesondere wenn das Kind am Präsenzunterricht und am Ganztagsangebot teilnehmen soll. Die Entscheidung gilt für alle drei Tage, vom Mittwoch, dem 16. Dezember 2020, bis Freitag, dem 18. Dezember 2020, einheitlich. Ein Hin- und Her-Wechseln zwischen Präsenz- und Distanzunterricht ist nicht möglich.